Kfz-Versicherung

Wer?

Diese Versicherung ist für alle Kfz Eigentümer wichtig, da die Kfz-Haftpflichtversicherung letztendlich gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was?

Kfz-Haftpflichtversicherung: versichert wird die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines Kraftfahrzeuges für Schäden an anderen Personen oder Sachen – obligatorisch für Autos, Lieferwagen, LKW, Bus, Motorräder und Roller mit normalem Kennzeichen, sowie Mofas mit kleinem Kennzeichen.
Fahrzeug- (Kasko-) Versicherung: versichert wird das Fahrzeug des Versicherungsnehmers.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten: zusätzlich kann eine Versicherung gegen Führerscheinverlust und eine Insassenunfallversicherung vereinbart werden. Die Unfallversicherung für den Fahrer ist obligatorisch und immer enthalten.
Anhänger: zulassungsfreie Anhänger sind immer und ausschliesslich über das Zugfahrzeug versichert. Eine separate Versicherung für diese ist in Spanien nicht üblich. Hierfür lassen Sie sich bitte eine Kopie Ihres Kennzeichens anfertigen und befestigen dieses am Anhänger.
Zulassungspflichtige Anhänger werden selbständig versichert.
Elektrofahrzeuge: für Elektrofahrzeuge gilt alles vorgenannte. Besteht eine Zulassungspflicht (z.B. Elektro Autos, Elektro Motorräder etc.) dann muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Elektrofahrräder (Pedelecs) sind über die normale Haftpflichtversicherung innerhalb der Gebäude-/Hausratversicherung mitversichert.

Warum?

Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben und daher stellt sich hier die Frage nach dem „Warum“ erst gar nicht.
Die Fahrzeugversicherung, sowie die Versicherung für Führerscheinentzug und die Insassenunfallversicherung für weitere Insassen des Fahrzeuges können nach dem eigenen Sicherheitsempfinden hinzugefügt werden. Je nach Anschaffungswert des Fahrzeuges und Art der Nutzung kann das wirtschaftlich sinnvoll sein oder auch nicht – eine Beratung ist hier zur Entscheidungsfindung hilfreich.

Wie hoch?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird bei mir grundsätzlich zu den gesetzlichen Summen und zusätzlich einer „freiwilligen“ Erhöhung dieser Summen vereinbart.
Die Fahrzeugversicherung entschädigt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges und im Falle des Totalverlustes je nach Alter des Fahrzeuges den Neu- oder Zeitwert – alles abhängig der Vertragsvereinbarung.

Besonderheiten in Spanien!

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch bei Zulassung oder Ummeldung nicht beim Strassenverkehrsamt (Trafico) geprüft. So ist es trotz hoher Strafen vereinzelt möglich, dass Fahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung am Strassenverkehr teilnehmen. Im Falle eines Unfalles kann es daher sinnvoll sein, über eine eigene Fahrzeugversicherung zu verfügen, da ein Ersatz, selbst wenn man den Verursacher kennt, von der wirtschaftlichen Situation des Unfallgegners abhängig sein kann.
Es gibt in Spanien keine klassische Teilkaskoversicherung und daher auch keine Selbstbeteiligung hierfür. Die Fahrzeugversicherung ist wie folgt möglich: Feuer, Feuer und Diebstahl, jeweils mit und ohne Glas oder ausschliesslich Glas. Zusätzlich zu Feuer und Diebstahl kann der Totalverlust vereinbart werden. Der Totalverlust bezieht sich auf jedwede Ursache, auch Eigenverschulden. Ersetzt wird beim Totalverlust der Zeitwert des Fahrzeuges zuzüglich 20 oder 30% je nach Versicherungsgesellschaft. Die Vollkaskoversicherung ist mit der in Deutschland vergleichbar und mit diversen Selbstbeteiligungen abschliessbar.
In Spanien ist das selbständige Abschleppen eines Fahrzeuges verboten. Daher enthält eine gute Kfz-Versicherung auch immer eine Pannenhilfe (asistencia en carretera). Im Falle der Panne ruft man dann die 24h Notfallhilfe der jeweiligen Gesellschaft an und bekommt normalerweise in 30-40 Minuten Hilfe durch ein lokales Abschleppunternehmen.
Die Versicherungsunternehmen kenn genau wie in Deutschland einen Schadenfreiheitsrabatt. In Spanien ist der maximale Rabatt nach 5 Jahren erreicht und die Schadenfreiheit wird bis maximal 9 Jahren gewertet und registriert. Ähnlich wie in Deutschland hat man daher in der Regel einen Schaden „frei“, also ohne Beitragserhöhung, da man lediglich „intern“ von 9 auf 5 schadenfreie Jahre zurückgestuft wird.

Mein Tipp!

Zum Schadenfreiheitsrabatt – Gegen einen Nachweis, der nicht älter als ein Jahr sein darf, werden Schadenfreiheitsrabatte von allen Europäischen Versicherungsunternehmen anerkannt. Anders als in Deutschland wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht von Ihrer Versicherung weggenommen. Das bedeutet, wenn Sie ein Kfz in Deutschland versichert haben und es dort auch behalten, reicht eine aktuelle Policenkopie oder ein aktuelle Rechnung, aus der alle Daten ersichtlich sind, völlig aus. Die Anzahl der schadenfreien Jahre sollten deutlich erkennbar sein. Als Sprache des Nachweises sind deutsch, englisch und spanisch akzeptabel.
Falls dieses nicht möglich sein sollte (also länger als ein Jahr keine Versicherung bestand oder aus sonstigem Grund kein Nachweis vorhanden ist und auch keiner organisiert werden kann) habe ich dennoch eine Möglichkeit, Sie bei einer anderen Versicherung zu sehr guten Preisen unterzubringen. Sprechen Sie mich einfach darauf an.

Weitere Informationen rund um Auto und Motorrad finden Sie hier.

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